Inventur
Die Inventur dient der körperlichen Bestandsaufnahme. In Prosoft wird dazu eine Inventurliste angelegt, gezählt und anschließend gebucht. Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Bestand werden als Lagerkorrekturen verbucht.
Ablauf
flowchart TD
A([Inventurliste anlegen]) --> B[Lager und Artikel festlegen]
B --> C[Inventurliste drucken / ausgeben]
C --> D[Körperliche Zählung durchführen]
D --> E[Gezählte Mengen in Prosoft erfassen]
E --> F{Abweichungen\nvorhanden?}
F -- Nein --> G([Inventur abschließen])
F -- Ja --> H[Abweichungen prüfen & freigeben]
H --> I[Differenzen buchen]
I --> G
Inventurliste anlegen
Im Modul Lager → Inventur wird über Neu eine neue Inventurliste erstellt.
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Datum | Stichtag der Inventur |
| Lager | Lager, das inventarisiert werden soll |
| Lagerort | Optional: Einschränkung auf einen bestimmten Stellplatz |
| Artikel | Optional: Einschränkung auf einen bestimmten Artikel |
Prosoft befüllt die Liste automatisch mit allen Artikeln und deren aktuellem Buchbestand im gewählten Lager.
Zählung erfassen
Nach der körperlichen Zählung wird die tatsächlich gezählte Menge für jede Position in der Inventurliste eingetragen.
Tipps zur Zählung
- Drucke die Inventurliste aus und erfasse die Zählmengen handschriftlich, bevor du sie in Prosoft einträgst.
- Für große Lager empfiehlt es sich, die Inventur nach Lagerorten zu unterteilen.
Differenzen buchen
Nach Erfassung aller Zählmengen zeigt Prosoft für jede Position die Abweichung zwischen Buchbestand und Zählmenge an. Über den Befehl Buchen werden alle Differenzen als Lagerkorrekturen gebucht — Überbestände werden eingebucht, Minderbestände ausgebucht.
Buchung ist endgültig
Die Inventurbuchung kann nicht rückgängig gemacht werden. Prüfe alle Abweichungen sorgfältig, bevor du buchst.
Lagerkorrektur (außerhalb der Inventur)
Einzelne Bestandskorrekturen können auch ohne Inventurliste im Modul Lager → Lagerkorrekturen vorgenommen werden — z. B. bei Beschädigungen, Schwund oder Buchungsfehlern. Jede Korrektur erfordert eine Angabe des Grundes.