Fertigungsbegleitende Prüfung
Prüfungen, die während der Fertigung stattfinden — nach dem Rüsten, in laufender Bearbeitung oder am Ende eines Arbeitsgangs — werden über Prüfpläne am Arbeitsgang vorgegeben. Die Qualitätssicherung legt damit im Arbeitsplan fest, was an welcher Stelle der Fertigung zu prüfen ist, und die Prüfung wird als Prüfauftrag mit Messwerten dokumentiert.
Davon zu unterscheiden sind die beiden automatisch ausgelösten Prüfungen am Artikel: die Wareneingangsprüfung und die Endprüfung (siehe Prüfpläne). Diese prüfen den Artikel als Ganzes, die fertigungsbegleitende Prüfung einen einzelnen Fertigungsschritt.
Prüfpläne einem Arbeitsgang zuordnen
Die Zuordnung wird im Arbeitsplan des Artikels gepflegt: im Modul Artikel im Reiter Arbeitsplan den Arbeitsschritt auswählen und darunter im Reiter Prüfpläne über Neu einen Prüfplan zuordnen. Über Löschen wird eine Zuordnung wieder entfernt.
Einem Arbeitsgang können mehrere Prüfpläne zugeordnet werden. Das ist der Regelfall und kein Sonderfall: Eine Prüfung nach dem Rüsten umfasst häufig andere Merkmale als eine Prüfung in laufender Fertigung. Welche das sind, entscheidet die Qualitätssicherung — der Prüfplan selbst wird dabei nicht verändert oder eingeschränkt. Unterschiedliche Prüfprozesse sind unterschiedliche Prüfpläne.
Zuordenbar sind nur Prüfpläne desselben Werks, die nicht archiviert sind.
Übernahme in den Produktionsauftrag
Bei der Anlage eines Produktionsauftrags wird der Arbeitsplan des Artikels in den Auftrag kopiert — die Prüfplan-Zuordnungen wandern dabei mit. Im Auftrag sind sie im Reiter Arbeitsplan am jeweiligen Arbeitsschritt unter Prüfpläne sichtbar, aber nicht bearbeitbar: Eine von der Qualitätssicherung vorgeschriebene Prüfung soll sich nicht auftragsweise entfernen lassen.
Wichtig: Eine nachträgliche Änderung am Arbeitsplan des Artikels wirkt nicht auf bereits angelegte Produktionsaufträge zurück. Diese fertigen weiter nach der Vorgabe, die zum Zeitpunkt ihrer Anlage gültig war.
Änderungsschutz
Die Zuordnung trägt denselben Änderungsschutz wie der Arbeitsschritt selbst: Ist der Arbeitsplan-Stand freigegeben oder entwertet, lässt sich die Prüfplan-Zuordnung nicht mehr ändern (siehe Freigabe und Änderungsschutz). Für eine Änderung wird eine Entwurfskopie des Arbeitsplans angelegt, dort die Vorgabe angepasst und der neue Stand freigegeben.
Ohne diesen Schutz ließe sich eine Prüfvorgabe auf einem bereits freigegebenen Stand still austauschen.
Prüfaufträge zum Arbeitsgang
Zu einem Arbeitsgang eines freigegebenen Produktionsauftrags entsteht ein Prüfauftrag auf Basis eines der zugeordneten Prüfpläne. Die anzuwendende Prüfplan-Revision ermittelt das System aus dem freigegebenen Stand; sie wird nicht ausgewählt. Der Prüfauftrag ist dem Arbeitsgang und dem Produktionsauftrag zugeordnet und trägt die Charge des Auftrags.
Ein Prüfauftrag entspricht einer Prüfung. Mehrere Prüfaufträge zum selben Arbeitsgang sind ohne Begrenzung und ohne Reihenfolge möglich — werden zehn Rollen geprüft, entstehen zehn Prüfaufträge. Es gibt dabei keine Terminierung und keine Fälligkeit: Die Prüfhäufigkeit folgt aus dem Prüfgegenstand, nicht aus einer Regel im System.
Welche Prüfaufträge zu welchem Arbeitsgang erfasst wurden, zeigt der Produktionsauftrag im Reiter Prüfaufträge. Die Spalte Arbeitsgang weist jeden Prüfauftrag seinem Fertigungsschritt zu; bei Wareneingangs- und Endprüfungen bleibt sie leer, weil diese nicht an einem Arbeitsgang hängen.
Die Erfassung der Messwerte selbst läuft über das Terminal an der Fertigung. Aufbau und Bedienung der Prüfergebnisse sind unter Prüfaufträge beschrieben.
Nachweisschutz
Ein Arbeitsgang, zu dem Prüfergebnisse erfasst wurden, kann nicht mehr gelöscht werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsplan des Auftrags getauscht oder der Produktionsauftrag insgesamt verworfen wird — der Qualitätsnachweis muss den Auftrag überleben.
Prüfaufträge, die zu dem Arbeitsgang angelegt wurden, aber noch kein Ergebnis tragen, werden in diesem Fall abgebrochen. Ein leerer Prüfauftrag ist kein Nachweis und hält das Löschen deshalb nicht auf.